Stand: 30.04.2026. Anbieter dieser Bedingungen ist IRONHIDE Software (Geschäftsbezeichnung) / IRON-SOFTWARE (rechtlich). Vollständige Pflichtangaben siehe Impressum.
1. Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Anbieter
Anbieter der Leistungen ist IRONHIDE Software / IRON-SOFTWARE. Die vollständigen amtlichen Pflichtangaben (Inhaber, ladungsfähige Anschrift, Handelsregister, ggf. USt-ID) werden im Impressum veröffentlicht, sobald sie vorliegen. Bis dahin ist der Anbieter per E-Mail erreichbar: ironhideprime1999@gmail.com.
1.2 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen von IRON-SOFTWARE, insbesondere für:
- die Erstellung individueller Software nach Kundenauftrag,
- die Anpassung, Wartung und Erweiterung bestehender Software,
- die Entwicklung von Tools, Automatisierungen, Analysewerkzeugen, Benutzeroberflächen, Backends, Lizenzsystemen und Integrationen,
- programmable controller adapters und Eingabe-/Controller-Anpassungen zur Unterstützung von Menschen mit körperlichen Einschränkungen,
- Forschungs-, Test- und Analyse-Software,
- Gaming-Videoanalyse-Tools und Trainings-/Analyseumgebungen, einschließlich IRONAIM,
- Softwarelizenzen, Aktivierungssysteme, digitale Downloads, Updates, Marketplace-Funktionen, Support und Community-/Discord-Abwicklung.
1.3 Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen, Pflichtenhefte, Projektpläne, technische Spezifikationen, Datenschutzvereinbarungen oder schriftliche Nebenabreden gehen diesen allgemeinen Bedingungen vor. Mündliche Zusagen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
1.4 Kundenarten
Leistungen können gegenüber Unternehmern und Verbrauchern erbracht werden. Gegenüber Verbrauchern gelten zwingende Verbraucherschutzrechte, insbesondere bei digitalen Produkten, Widerruf, Gewährleistung und Informationspflichten.
2. Beschreibung der Tätigkeit
IRON-SOFTWARE entwickelt Software und technische Lösungen für Analyse, Assistenz, Forschung, Automatisierung und digitale Lizenzierung.
Ein Schwerpunkt sind programmable controller adapters: Software- und Schnittstellenlösungen, die Eingaben, Controller-, HID-, USB- oder vergleichbare Steuerdaten technisch übersetzen, anpassen oder filtern. Ein wichtiger legitimer Zweck ist es, Menschen mit motorischen oder sonstigen körperlichen Einschränkungen den Zugang zu digitalen Anwendungen, Spielen, Trainingsumgebungen oder Forschungssoftware zu erleichtern.
Ein weiterer Schwerpunkt ist IRONAIM als Software für Videoanalyse, Gaming-Analyse, Trainings- und Forschungszwecke. IRONAIM kann Bild- oder Videodaten lokal analysieren, Modelle laden, Inferenz ausführen, Einstellungsprofile verwalten, Lizenzen prüfen, Marketplace-Inhalte bereitstellen und technische Metriken anzeigen. Die Nutzung darf nicht dazu dienen, fremde Systeme zu manipulieren, Schutzmechanismen zu umgehen, Rechte Dritter zu verletzen oder gegen Plattform-, Spiel-, Anti-Cheat-, Turnier- oder Community-Regeln zu verstoßen.
3. Softwareerstellungs-/Projektvertrag
3.1 Vertragsgegenstand
Bei einem Softwareerstellungsvertrag schuldet IRON-SOFTWARE die im Angebot oder Projektauftrag beschriebene Leistung. Fehlt eine detaillierte Spezifikation, schuldet IRON-SOFTWARE eine fachgerechte Umsetzung nach dem erkennbaren Zweck des Projekts.
3.2 Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt alle für das Projekt notwendigen Informationen, Zugangsdaten, Testdaten, Hardware, API-Schlüssel und rechtlichen Anforderungen rechtzeitig bereit und bestätigt seine Berechtigung an den bereitgestellten Inhalten.
3.3 Änderungen des Leistungsumfangs
Neue Funktionen, nachträgliche Designänderungen, zusätzliche Plattformen oder Erweiterungen außerhalb der vereinbarten Spezifikation sind Change Requests und können neue Angebote, Zeitschätzungen oder Preisanpassungen auslösen.
3.4 Abnahme
Ist eine Abnahme vereinbart, prüft der Kunde innerhalb von 2 Werktagen. Wesentliche Mängel sind nachvollziehbar zu melden. Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung und wird das Ergebnis genutzt, gilt die Leistung als abgenommen, soweit rechtlich zulässig.
3.5 Quellcode, Nutzungsrechte und Eigentum
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der beauftragten Software. Quellcode, interne Werkzeuge, Frameworks, Build-Skripte, Bibliotheken, Sicherheitsmechanismen und Lizenzsysteme bleiben Eigentum von IRON-SOFTWARE.
3.6 Vergütung und Zahlung
Rechnungen sind sofort und vorab fällig: vor Ausstellung einer Lizenz oder dem Verkauf von Software ist der gesamte Rechnungsbetrag ohne Abzug zu leisten. Eine Lizenz wird erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgestellt; Nutzungsrechte und produktive Freischaltungen werden bis zur vollständigen Zahlung nicht erteilt. Abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch IRON-SOFTWARE.
3.7 Umsatzsteuer / Kleinunternehmerregelung
Solange IRON-SOFTWARE die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wirksam anwendet, wird auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Rechnungshinweis lautet: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Sollte die Kleinunternehmerregelung nicht mehr anwendbar sein oder auf sie verzichtet werden, werden Rechnungen nach den jeweils geltenden umsatzsteuerlichen Vorgaben ausgestellt.
4. Allgemeine Nutzungsbedingungen
4.1 Nutzung nur im erlaubten Rahmen
Verboten sind insbesondere:
- Umgehung, Entfernung oder Manipulation von Lizenz-, Aktivierungs-, Sicherheits- oder Anti-Tamper-Mechanismen,
- Weitergabe, Verkauf, Vermietung oder Teilen von Lizenzkeys, Accounts oder Recovery-Daten,
- Reverse Engineering, Dekompilierung, Debugging, Dumping, Entschlüsselung geschützter Programmteile, soweit nicht zwingend gesetzlich erlaubt,
- Nutzung zur Verletzung von Rechten Dritter, Datenschutz, Urheberrechten, Markenrechten oder Geschäftsgeheimnissen,
- Nutzung zum Betrug, für Malware, Credential Theft oder unbefugten Zugriff,
- Nutzung in sicherheitskritischen Bereichen, in denen Fehlfunktionen zu Verletzungen oder Sachschaden führen können,
- Nutzung als Medizinprodukt, sofern nicht ausdrücklich zertifiziert,
- Nutzung von IRONAIM zum Cheating, zur Umgehung von Anti-Cheat-Systemen, für unfaire Vorteile in Online-Spielen oder zur Verletzung von Spielregeln, Plattformbedingungen oder Turnierregeln.
4.2 Research- und Analysezweck
Software für Gaming-Videoanalyse, Computer Vision, Modelltests, Trainingsdaten und Inferenz-Benchmarks ist für rechtmäßige Analyse-, Forschungs-, Barrierefreiheits-, Entwicklungs- und Trainingszwecke bestimmt. Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Nutzung mit den Regeln der jeweiligen Plattform, Software, Hardware oder Community vereinbar ist.
4.3 Barrierefreiheits- und Assistenzzweck
Controller-Adapter und Eingabehilfen können Menschen mit Einschränkungen helfen, digitale Anwendungen besser zu bedienen. Diese Nutzung ist ausdrücklich legitim. Zugleich ist jede Nutzung in fremden Spielen, Plattformen oder Wettbewerben nur erlaubt, wenn sie dort zulässig ist.
4.4 Lizenzbindung und Hardwarebindung
Lizenzen können zeitlich befristet sein und an eine Kundenidentität sowie an eine Hardwarekennung gebunden werden. Hardwarewechsel oder Neuinstallationen können einen Reset erfordern. Missbrauch und Sharing werden verhindert.
4.5 Sperrung und Entzug
IRON-SOFTWARE darf Lizenzen, Accounts, Marketplace-Zugriffe oder Discord-Rollen sperren oder entziehen, wenn ein begründeter Verdacht auf Missbrauch, Chargeback-Betrug, Key-Sharing, Sicherheitsumgehung, Rechtsverletzung oder Verstoß gegen diese Bedingungen besteht.
4.6 Rückerstattungen
Bei digitalen Inhalten kann ein Widerrufsrecht erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt. Unberechtigte Chargebacks oder Zahlungsrückgaben können zur Sperrung der Lizenz führen.
4.7 Marketplace und nutzergenerierte Inhalte
Beim Hochladen von Modellen, Profilen, Dateien oder Beschreibungen bestätigen Nutzer ihre Berechtigung. Verboten sind rechtswidrige Inhalte, Malware, gestohlene Modelle und urheberrechtsverletzende Dateien. IRON-SOFTWARE darf Inhalte prüfen, entfernen oder sperren.
5. Haftung
IRON-SOFTWARE haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Keine Haftung besteht für Schäden, Sperren, Accountverluste, Plattformmaßnahmen, Turnierausschlüsse oder Datenverluste, die aus einer rechtswidrigen, vertragswidrigen oder unsachgemäßen Nutzung entstehen.
Kunden sind verpflichtet, eigene Daten, Projektdateien, Konfigurationen, Lizenzinformationen und Backups regelmäßig zu sichern.
6. Besondere Hinweise zu IRONAIM
IRONAIM ist als Analyse-, Trainings-, Forschungs- und Videoanalyse-Tool beschrieben. IRONAIM darf nicht für Cheating, Betrug, Manipulation, Umgehung von Anti-Cheat-Systemen oder Verletzung von Spiel-, Plattform- oder Turnierregeln eingesetzt werden. Nutzer müssen selbst prüfen, ob die konkrete Nutzung im jeweiligen Umfeld erlaubt ist. IRONAIM ist ohne ausdrückliche Zertifizierung kein Medizinprodukt und keine sicherheitskritische Steuerung.
7. Barrierefreiheit / BFSG
IRON-SOFTWARE entwickelt Lösungen, die Menschen mit körperlichen Einschränkungen den Zugang zu digitalen Anwendungen erleichtern können. Bei Verbraucherangeboten kann das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) seit dem 28.06.2025 relevant sein. IRON-SOFTWARE verfolgt das Ziel, Benutzeroberflächen, Bestellstrecken und Supportabläufe so zugänglich wie möglich zu gestalten.
8. Geistiges Eigentum & Vertraulichkeit
Software, Quellcode, Designs, Logos, Marken, Modelle und Sicherheitskonzepte sind urheber- und/oder schutzrechtlich geschützt. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, Quellcodes, Zugangsdaten und Geschäftsinterna vertraulich. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen. Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand der Sitz von IRON-SOFTWARE. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
IRON-SOFTWARE kann diese Bedingungen für die Zukunft anpassen, wenn technische, rechtliche oder wirtschaftliche Gründe dies erforderlich machen. Wesentliche Änderungen werden in geeigneter Form mitgeteilt.
10. Quellen- und Rechtsstandhinweise
Dieser Text orientiert sich am deutschen Vertragsrecht, an den allgemeinen Anforderungen der DSGVO sowie an den europäischen Regeln für digitale Inhalte und Dienstleistungen (Richtlinie 2019/770). Rechtsstand: 30.04.2026.
